Liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern !
Aufgrund der rapide steigenden Coronazahlen und den daraus resultierenden Veränderungen in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten für unseren Sport- und Fitnessbetrieb ab sofort folgende Regelungen:
Alle Teilnehmer*innen, die an unserem Sportprogramm teilnehmen möchten ( auch Begleitpersonen ) müssen vollständig geimpft oder genesen sein ( 2 G )
Kinder bis 16 Jahre gelten automatisch als getestet. Hier muss der Schülerausweis mitgeführt werden. Schüler*innen ab 16 Jahre müssen eine Bescheinigung der Schule dabei haben. Ansonsten gilt für sie die gleiche Vorgabe wie bei den Erwachsenen.
Maskenpflicht auf allen Wegen, in den Umkleideräumen und Sanitäranlagen bis zum zugewiesenen Platz
Eintragung der Kontaktdaten in die Teilnehmerliste am Eingang
Hände desinfizieren
Es gilt weiterhin die Abstandsregelung von mind. 1,5 m zu anderen Teilnehmer*innen und Übungsleiter*innen
Nutzung der Umkleideräume mit Maske gestattet ( maximal 8 Personen pro Umkleideraum )
Sollte der Hospitalisierungswert über 6 steigen, sind zusätzlich ein negativer Schnelltest oder PCR – Test ( nicht älter als 24 h ) vorzulegen.
Beim Anstieg des Wertes über 9, sehen wir uns gezwungen, das Sportangebot bis auf Weiteres auszusetzen.
Hierzu werden wir noch einmal gesondert informieren.
Wir danken euch für euer Verständnis !